Pflegereform 2027: Was sich ändert
Die Bundesregierung plant für 2027 eine große Pflegereform, das Pflegeneuordnungsgesetz. Hier steht kurz, was das für Sie heißt.
Das Wichtigste in Kürze
- Noch nicht beschlossen. Die Reform ist ein Gesetzentwurf. Bis zum Beschluss gilt alles wie bisher.
- Pflegehilfsmittel: Die 42 € im Monat sollen laut Entwurf ab 2027 als eigene Leistung wegfallen.
- Pflegegrad: Sie brauchen Hilfe im Alltag? Dann beantragen Sie den Pflegegrad noch dieses Jahr. Laut Entwurf gelten dann die heutigen Regeln.
Zum Nachlesen
Mehr dazu: Wo steht das Gesetz?
- 30. September 2026: Die Bundesregierung beschließt den Entwurf.
- 5. November 2026: Der Bundestag berät zum ersten Mal.
- 25. November 2026: Fachleute werden im Gesundheitsausschuss angehört.
- Geplant Mitte Dezember 2026: Abstimmung in Bundestag und Bundesrat.
- Geplant 1. Januar 2027: Die meisten Änderungen sollen gelten.
Die Regierungsparteien haben schon Änderungen am Entwurf angekündigt. Was am Ende gilt, steht erst nach der Abstimmung fest.
Mehr dazu: Was gilt heute?
- Pflegegeld, wenn Angehörige pflegen: 347 € bis 990 € im Monat, je nach Pflegegrad.
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, zum Beispiel Handschuhe und Desinfektion: bis zu 42 € im Monat, ohne Zuzahlung.
- Entlastungsbetrag für Hilfe im Alltag: bis zu 131 € im Monat, schon ab Pflegegrad 1.
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: zusammen bis zu 3.539 € im Jahr.
Alle Beträge für 2026 nach Pflegegrad:
Zum Ratgeber PflegegradBeträge für 2026. Quelle: Bundesgesundheitsministerium, Leistungsbeträge 2026
Mehr dazu: Was soll sich laut Entwurf ändern?
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Die 42 € im Monat sollen als eigene Leistung wegfallen. Handschuhe, Desinfektion und andere Verbrauchsartikel sollen dann aus dem Entlastungsbudget bezahlt werden. Wie das genau abläuft, ist noch offen.
- Pflegegeld: Es soll im neuen Entlastungsbudget aufgehen. Die neuen Beträge stehen erst nach der Abstimmung fest.
- Entlastungsbetrag: Die 131 € sollen durch ein neues Budget für Hilfe im Alltag ersetzt werden. Bei Pflegegrad 1 soll der Betrag wegfallen.
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Der gemeinsame Jahresbetrag soll wegfallen. Verhinderungspflege soll aus dem Entlastungsbudget bezahlt werden, Kurzzeitpflege aus einem neuen Überbrückungsbudget.
- Pflegegrad: Für neue Anträge ab 2027 sollen höhere Punktgrenzen gelten. Wer schon einen Pflegegrad hat, soll ihn behalten. Für einen Antrag bis Ende 2026 sollen noch die heutigen Grenzen gelten.
Bei der Verhinderungspflege, beim Entlastungsbetrag und beim neuen Budget für Hilfe im Alltag haben die Regierungsparteien Nachbesserungen angekündigt.
Das alles ist noch nicht beschlossen. Sobald Bundestag und Bundesrat entschieden haben, bringen wir diese Seite auf den neuen Stand.
Quellen: Regierungsentwurf, Bundesrat-Drucksache 587/26 · Deutscher Bundestag, erste Beratung
Mehr dazu: Was steht schon fest?
- Wundversorgung: Ab 1. Januar 2027 ändern sich die Regeln dafür, welche Wundprodukte die Krankenkasse bezahlt. Das steht schon im Gesetz und hängt nicht an der Pflegereform. Wir prüfen das bei Ihrer Versorgung und sagen Ihnen rechtzeitig Bescheid, falls sich für Sie etwas ändert.
- Pflegefachkräfte dürfen seit 2026 bestimmte Hilfsmittel selbst empfehlen, zum Beispiel bei Inkontinenz, bei einem Stoma oder zum Schutz vor Druckgeschwüren. Ein Rezept vom Arzt ist dafür dann nicht nötig.
Quellen: Gemeinsamer Bundesausschuss, Verbandmittel und Wundbehandlung · § 31 SGB V
Zuletzt geprüft: November 2026
Diese Seite ersetzt keine Beratung durch Ihre Pflegekasse.
