Leistungen
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Sie werden zu Hause gepflegt? Oder Sie pflegen einen Angehörigen? Mit einem Pflegegrad zahlt die Pflegekasse für Dinge, die Sie bei der Pflege verbrauchen.
Das sind bis zu 42 € im Monat. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Sie zahlen nichts dazu.
Stand: Oktober 2026 · Quelle: § 40 Abs. 2 SGB XI
Mehr dazu: wer Pflegehilfsmittel bekommt
Pflegehilfsmittel bekommen alle Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden. Ob Angehörige pflegen oder ein Pflegedienst, spielt keine Rolle.
Ein Rezept vom Arzt brauchen Sie dafür nicht. Eine Zuzahlung gibt es nicht.
Brauchen Sie mehr oder möchten Sie teurere Produkte, zahlen Sie den Unterschied selbst.
Mehr dazu: was sich 2027 ändert
Die Bundesregierung hat am 30. September 2026 einen Entwurf für eine Pflegereform beschlossen. Der Entwurf ist noch kein Gesetz. Bundestag und Bundesrat beraten noch darüber.
Geplant ist ein Start am 1. Januar 2027. Was am Ende gilt, steht erst fest, wenn das Gesetz beschlossen ist. Dann bringen wir diese Seite auf den neuen Stand. Bis dahin gilt der Betrag oben.

Was gehört dazu?
Diese Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zahlt die Pflegekasse:
- Einmalhandschuhe und Fingerlinge
- Desinfektion für Hände und Flächen
- Bettschutz zum Wegwerfen
- Medizinischer Mundschutz und FFP2-Masken
- Schutzschürzen
- Schutzservietten zum Wegwerfen, zum Beispiel beim Essen
Pflaster, Verbandstoffe und Trinknahrung gehören nicht zu den 42 €. Sie laufen nicht über die Pflegekasse.
Mehr dazu: medizinischer Fachhandel, auch ohne Pflegegrad
Bei uns bekommen Sie auch andere medizinische Artikel, zum Beispiel Pflaster, Trinknahrung, Verbandstoffe, Mullbinden und Fixierpflaster. Ihr Hausarzt oder Facharzt kann sie Ihnen verordnen.
Handschuhe und Desinfektion können Sie bei uns auch ohne Pflegegrad kaufen.
Unsere Fachkräfte erklären Ihnen gern die Anwendung und betreuen Sie auf Wunsch weiter.
So geht es los
- Sie rufen uns an.
- Wir besprechen, was Sie brauchen, und helfen Ihnen beim Antrag für die Pflegekasse.
- Die Pflegekasse stimmt zu.
- Wann immer Sie etwas brauchen, bringen wir es Ihnen ohne Lieferkosten nach Hause.
- Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
Noch kein Pflegegrad? Wie Sie ihn beantragen, steht im Ratgeber.
Zum Ratgeber PflegegradGut zu wissen
- Abholen: Sie können die Pflegehilfsmittel auch bei uns in Eggenfelden abholen.
Rufen Sie uns an
Mo–Do8–16:30 UhrFr8–13 Uhr
Für Pflegedienste, Heime und Kliniken
Ihr Patient hat einen Pflegegrad und wird zu Hause gepflegt? Melden Sie ihn uns per Telefon oder Fax, mit seinem Einverständnis.
Den Antrag bei der Pflegekasse stellen wir mit ihm oder seinen Angehörigen. Ein Rezept ist dafür nicht nötig.
Seite für Kliniken Seite für Pflegedienste und Heime
Telefon 08721 50865-11
Fax 08721 50865-12
